Ein Bauvorhaben ist ein in Deutschland normierter Begriff. Bauvorhaben sind im Regelfall entweder genehmigungs- oder zumindest anzeigepflichtig. Hierzu dient der Bauan.
Der Begriff des Bauvorhabens ist in § 29 des Baugesetzbuchs und in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Soweit ein Bauvorhaben durch Bauan als koordinierende Stelle) die Zulässigkeit des Vorhabens (§§ 30 ff. des Baugesetzbuchs).
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