Unterhalb dieses Anforderungsprofils gab es Fahrzeuge die, als Rangierschlepper bezeichnet, ausschließlich in Bahnhöfen und Betriebswerken arbeiteten. Gefordert war jedoch auch eine Zulassung für Streckenfahrten, um beispielsweise Güterwagen an Anschlussstellen außerhalb von Bahnhöfen befördern zu können.Die Bezeichnung Kleinlokomotive wurde von der Deutschen Reichsbahn 1931 für Triebfahrzeuge eingeführt, die im Rangierdienst von Bahnhöfen und Betriebswerken eingesetzt wurden.
Für die Kennzeichnung von Kleinlokomotiven wurde der Stammbuchstabe K als Bauartbezeichnung eingeführt.
Der Stammbuchstabe wird ergänzt um ein bis zwei Kennbuchstaben:.
- b = Antrieb durch Vergasermotor (Benzol)
- d = Antrieb durch Dampfmaschine
- e = elektrische Kraftübertragung (per Generator)
- f = hydraulische Kraftübertragung (Flüssigkeitsgetriebe)
- ö = Antrieb durch Dieselmotor (Öl)
- s = Antrieb durch Akkumulator-Speicher
- dieser Kennbuchstabe wurde 1960, nur bei der Deutschen Bundesbahn, in "a" geändert
Außerdem wurde für die Vergabe der Betriebsnummer eine Unterteilung nach LeistungsGruppen vorgenommen:.
- LeistungsGruppe I = Motorleistung unter 40 PS (Betriebsnummern 0001 - 3999)
- LeistungsGruppe II = Motorleistung über 40 PS (Betriebsnummern 4000 - 9999)
Bei der Deutschen Bundesbahn wurde diese Einteilung im Jahr 1955 verändert:.
- LeistungsGruppe I = Motorleistung bis 50 PS (Betriebsnummern 0001 - 3999)
- LeistungsGruppe II = Motorleistung zwischen 51 und 150 PS (Betriebsnummern 4000 - 9999)
- LeistungsGruppe III = Motorleistung über 150 PS (Betriebsnummern 10000 - 20000)
Vor 1931 waren die Kleinlokomotiven als V 6000 bis V 6017 bezeichnet.
Zurück zu Kleinlokomotiven 1
weitere informationen zum Thema Finden Sie in der Übersicht: Index modelleisenbahn
|